Familie Frank Engelen

Die Vorgeschichte setzen wir als bekannt voraus. Zu Details sehen Sie hier:

Der Familienvater Frank Engelen wurde mit Scientologisch-Satanischen Familien-Zerstörungs-Techniken aus dem Leben seiner vier Kinder Florian, Jasmin, Juliana und Franzisca Engelen verbannt.

Ursache war die Tatsache, dass die Mutter, deren Name zum Schutze ihrer Persönlichen Rechte NICHT genannt werden soll, in ihrem Seelenleid zur Duisburger KKM getapert ist uns sich dort beraten ließ, wie sie unsere Familie am besten zerstören und mit dem Leid unserer Kinder Geld verdienen könne.

Nach der Kontaktierung einer ordentlichen Rechtsanwältin in Krefeld, wechselte sie zu dem radikalen Familien-Zerstörung-Anwalt MICHAEL KOTZHORST. Namens-Ähnlichkeiten zu dem Fachanwalt für „Familienrecht“ Michael Kosthorst, Duisburg-Marxloh (klein Istanbul) werden immer wieder diskutiert, haben aber vermutlich rein gar nichts zu sagen.

Der Fachanwalt für organisierte Familienzerstörung hat unter Aufzehrung des gesamten Vermögens der Familie, im Schicksal der Familie Frank Engelen ein fast abbezahltes Einfamilienhaus mit 780 m² Grundstück an der Moerser Str. 284 in 47228 Duisburg, seinem Namen alle Ehre gemacht.

Wie ging er dabei vor?

  1. Die 3 gemeinsamen Töchter Jasmin, Juliana und Franzisca wurden in Kooperation mit dem Jugendamt Duisburg Rheinhausen nach vier (4) Monaten gelebtes Wechselmodell (Paritätische Doppelresidenz) nach Maßgabe der Mutter während deren Betreuungszeiten bei der Profi-Pflege-Familie Barbara und Josef FREISEM untergebracht. – Der „Mutter“ lag offensichtlich rein NICHTS an ihren Kindern!
  2. Der Fachanwalt für organisierte Zerstörung zuvor intakter Familien Michael KOTZHORST beantragte sofort und unverzüglich ab dem ersten Tag des eingeleiteten Betreuungs-Geschäfts der Mutter und der Profit-Familie Barbara und Josef Freisem, Duisburg-Rheinhausen, VanGogh-Straße, welches bis auf einen „Eigenanteil“ für Kostgeld, welches noch beim Vater eingetrieben werden sollte der jedoch mit diesem Auftrag gar nichts zu tun hatte, „BAR-UNTERHALT“.
  3. Hieraus erwuchs ein rentables Geschäft, da dieser Verbrecher wie alle „RechtSanwälte“ in solchen Verfahren, welches er ja selbst eingeleitet hatte, Streit-Wert-bezogen. Und genau aus diesem Grunde setzte er den Streitwert mal gehörig nach oben. Um die 1.600 Euro sollen es gewesen sein.
  4. Das mit dem Kotzgeld, welches die KKM, also das angebliche „Jugendamt“ von ihm forderte, hatte Frank Engelen schnell geklärt. Und damals ganz ohne Kontakt zu Herrn NIKOW. Nur mit dem unfreiwilligen Aufenthalt seiner drei Töchter bei den Schein-Christlichen Personen, die nun auf Kosten der Freiheit seiner Kinder ordentlich Kasse machten, wusste er nicht, was zu tun sei. Also ging er zu Herrn RA KAI-UWE KLOCKMANN, damals Neukirchen-Vlyun und ließ sich dort fehl beraten. Statt gem. § 1 Abs. 3 BORA auf die Nutzung seines Sorgerechts gem. § 1626 BGB und die Pflicht zu Beistand gem. § 1618a BGB hinzuweisen, schlug der Kernige KLOCKMANN, der sich mit der Vertretung der HELLS ANGELS oder BANDIDOS und die Involvierung in den Mordfall DA-BRUNO brüstete, einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vor. – Eine vollkommene Fehlberatung! Denn, was man hat, braucht man nicht zu beantragen! Und Herr Engelen wäre wesentlich besser beraten gewesen, einen Blick ins Internet zu tun und dann seine Kinder bei sich zu behalten, um seinen elterlichen Pflichten genüge zu tun.
  5. Dann lief es wie immer: Anordnung eines „Sachverständigen-Gutachtens“ – Der Anwalt rät: „Machen Sie das mal mit!“ – BEIDE Eltern schneiden mit „ungenügend“ ab, also mit dem Prädikat“ Erziehungs-unfähig“. Wobei es bei der Mutter ja deutliche Anzeichen dafür gab! Dokterte sie als vermeintliche „Krankenschwester“ mit Einjähriger Ausbildung zur „KPH“, Kranken Pflege HELFERIN doch gerne mal selbst an der Gesundheit der viel Kinder herum und IMPFTE die Kinder gerne auch mal zu Hause im stillen Kämmerlein oder auf dem Klo. SIMONE SPROTTE von der Praxis „Dr.“ DIEKÄMPER auf der von der Mark Straße in 47137 Duisburg „lieferte“ ihr den Impfstoff. Wie es mit der Eintragung in die Impfausweise, also Dokumente oder URKUNDEN“ organisiert wurde, ist nicht bekannt. – Zwei Injektionen konnten jedenfalls innerhalb der Fristen NICHT gegeben werden, da der Arzt die persönliche Impfung unter schriftlicher Erklärung der Übernahme der Verantwortung und Haftung auf Grund der etwaig stattgefundenen Unterbrechung der Kühlkette beim Transport des Impfstoffs von seiner Praxis zum Haushalt der Mutter oder dort, nicht übernehmen wollte. Die Mutter wurde von der GWG-Linzenz-Nehmerin JENNIFER KAMBERG also quasi als „psychisch krank“ und „gemeingefährlich“ eingestuft. Dem Vater Frank Engelen unterstellte sie mit Unterstützung der als „geistig minderbemittelt“ dargestellten Mutter, welcher sie hier dann doch Glauben schenkte, weil es ihrem und dem Zweck der Kinder Handel und Verwertungs Mafia mit deutlich pädophilen Tendenzen diente, nur unterschwellig „Alkoholismus“ und eine Tendenz zu „psychopathischer Wahnhaftigkeit“. – Also jeweils reine Standards im Konzept der amtlich organisierten Zerstörung und Verwertung zuvor intakter Familien.
  6. Nach dem überfälligen Anwaltswechsel und das Einsammeln der Blutwerte zum Nachweis seines vollkommen gesunden Zustand körperlicher und geistiger Natur wanderte Frank Engelen zum lieben und netten RA ARNDT WAFFENSCHMIDT. RA ARNDT WAFFENSCHMIDT reagierte auf die Vorlage der Beweise für die Gesundheit seines Mandanten und die Bitte, diese Beweise dem Gericht vorzulegen, wie folgt: „HERR ENGELEN. LEHNEN SIE SICH DOCH MAL GANZ ENTSPANNT ZURÜCK! WIR GEHEN ERST MAL IN DIE AMTSGERICHTSVERHANDLUNG UND DANN SCHAUEN WIR MAL. JE NACHDEM, WAS DORT PASSIERT, GEHEN WIR IN BESCHWERDE ZUM OBERLANDESGERICT. IN FAMILIENSACHEN IST DIE LANDGERICHTS-INSTANZ ÜBERSPRUNGEN!“
  7. Am „Amtsgericht Duisburg“ wurde beiden Eltern das Sorgerecht entzogen.
  8. Zuvor hatte, zu Zeiten des „RA KLOCKMANN“ die „Richterin“ REUTER unter Leitung und Verrat beider „RechtSanwälte“ KAI-UWE KLOCKMANN und MICHAEL KOTZHORST den BAR-Unterhaltsanspruch der drei Töchter gegen den Vater in Höhe von 1.050 Euro festgelegt. Die Frage des Fürsorglichen Vaters nach dem Bar-Unterhaltsanspruch seines Sohnes gegen dessen Mutter beantwortete die nur scheinbar unparteiliche und rechtstaatliche „Richterin REUTER“ wie folgt: „HERR ENGELEN, DIESE FRAGE WOLLEN SIE DOCH WOHL NICHT WIRKLICH STELLEN?!!!“ – Der in diesem Moment die Straftat des Parteiverrats gem. § 356 StGB Begehende „RechtSbeistand“ RA KAI-UWE KLOCKMANN schwieg, so wie es fast alle RechtSanwälte in entscheidenden Momenten tun! Dieser PARTEIVERRAT, welcher sich finanziell in mindestens 334 Euro monatlich auswirkte, wird im weiteren Geschehen betreffend die an diesem Tag von den Beteiligten „RechtSanwälten“ KAI-UWE KLOCKMANN und MICHAEL KOSTHORST und „Richterin „REUTER“
  9. Der tolle „RechtSanwalt“ ARNDT WAFFENSCHMIDT, der zuvor mit den Methoden des NLPs seinen Mandanten Frank Engelen zur Ruhe mahnte und von seinen anwaltlichen Pflichten gem. § 1 Abs. 3 BORA absah, reagierte bei der Vorsprache seines Beratungs-Opfers wegen der einzulegenden Beschwerde vollkommen unerwartet: „Oh, Herr Engelen. Das sieht aber nicht gut aus!!!“ – Frank Engelen meinte jedoch, dass der „RechtSanwalt“ nun aber schon zu seinem Worte stehen müsste und überzeugte seinen vermeintlichen „RechtSbeistand“ davon, dass er nun die Beschwerde einzulegen habe.
  10. Nach der eher lustlos formulierten und eher widerwillig eingelegten Beschwerde an das OLG Düsseldorf OHNE Benennung der Fakten und Aufforderung an die Urheberin der Straftat der Verleumdung JENNIFER KAMBERG von der Firma GWG GmbH und Co.KG oder so ähnlich, entscheid der Amtsvormund der Stadt Duisburg, ein gewisser DOMINIK HAYCK  am OLG Düsseldorf das Verfahren. Da die Mutter der gemeinsamen vier (4) Kinder bisher ALLES tat, was „das Jugendamt“ und der vermutlich verbrecherisch agierende „Amtsvormund“ „DOMINIK HAYCK“, welcher mit Steuergeldern bezahlt wird, welche auch seine Ehefrau im Posten der Leitung der Unterhaltsvorschussstelle eintreibt, um an das Alleinige Sorgerecht für die drei (3) Töchter Jasmin, Juliana und Franzisca zu kommen, legte sie den Nachweis für ihre Psychiatrische(n) Erkrankung(en) im Bereich der Traumata und weiterer Persönlichkeitsstörungen im Bereich F43.xx über ihren RechtSanwalt Michael, der kotzende Horst dem OLG Düsseldorf vor. – Mit vollkommen Unverständnis hatte Frank Engelen das damals zur Kenntnis genommen und sich in Unkenntnis der Strukturen und Absichten der Kinder Klau und Handel Mafia gedacht: „Wie dumm kann man, bzw. frau nur sein??“ – In der „Verhandlung“ stellte der „Vorsitzende“ des zweiten Familiensenats dem verbrecherisch agierenden Mitarbeiter der Duisburger KKM DOMINIK HAYCK die Frage, ob Frau E. denn die Gesundheitssorge für die gemeinsamen drei Töchter zurück bekommen könne. DOMINIK HAYCK antwortete: „JA, Frau E. ist Krankenschwester. Sie genießt bei mir einen Vertrauensvorschuß!“ – Die unwesentliche Tatsache, dass die Mutter mit dem gerichts- und jugendamts- bekannten Bindungstrauma mit dem dringenden Bedarf einer Richtlinienpsychotherapie zuvor mindestens die beiden „Schwarzen-Schaf-Kinder“ Florian und Juliana „körperlich gemaßregelt“ und Florian, wenn „Schläge bei ihm nicht mehr wirkten, unter die eiskalte Dusche gestellt hatte, und zwar so, wie er war, mit Kleidung und mit Haut und Harr“, interessierte weder den „Sack“ vom Jugendamt in seiner Pflicht als Wächter vom Amt, noch die höchstpersönlichen Verbrecher in schwarzen Kitteln, welche ich vorerst NICHT namentlich benenne, noch den Anwalt der attestierlich Psychisch Kranken Mutter und schon gar nicht den „RechtSanwalt“ das Vaters ARNDT WAFFENSCHMIDT“.Auf die Frage des „Senats“, ob der Vater denn wohl das Sorgerecht für seinen Sohn, den der Kinderhändler DOMINIK HAYK unter Ausnutzung seiner Amtsstellung, jedoch dennoch mit List und Tücke, was die Kriterien des § 235 StGB i.V.m. § 236 StGB erfüllt, in ein Gefängnis gleiches Kinderlager kaserniert hatte, zurück bekommen könne, antwortete DOMINIK HAYCK in sonorem Ton und getragener Stimme: „NEIN! DENN DANN BESTEHT DIE GANZ, GANZ GRO?E GEFAHR, DASS HERR ENGELEN SEINEN SOHN NACH HAUSE HOLT! – Nun hätte der niemals wegen der vollzogenen Straftaten nach §§ 235 i.V.m 236 StGB verurteilte DOMINIK HAYCK eine Pause machen können, um „dem Senat“ die Möglichkeit zur Frage, warum es eine GEFAHR darstellen würde, wenn ein Vater seinen Sohn, der bis dato 15 Jahre bei und mit ihm gewohnt hatte, nach Hause holen würde. Stattdessen setzte er in einem Atemzug fort: „HERR ENGELEN HAT BEREITS GESAGT, DASS ER FINANZIELLE SCHWIERIGKEITEN HAT“.Nun schien der Anführer der Bande gem. § 129 StGB in schwarzen Kitteln gem. kaiserlichen Spitzbubenerlass Interesse an Zahlen, Daten, Fakten zu entwickeln und frage: „KÖNNEN SIE DENN AUCH SAGEN, WIE HOCH SICH DIESE FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN BEZIFFERN?“ – HAYCK log bei seiner Antwort:“JA, NICHT SO GENAU. ABER DEN UNTERHALT FÜR MEIN MÜNDEL FLORIAN BEKOMMT ER NICHT MEHR. UND DAS KINDERGELD HABEN WIR UMGELEITET.“

    Was dieser Verbrecher offensichtlich meinte, war: „Den Unterhalt, der ja unter Beteiligung meiner Komplizen KAI-UWE KLOCKMANN und MICHAEL KOSTHORST sowie der „RICHTERIN“ REUTER NICHT gerichtlich festgelegt wurde, habe ich im Rahmen meiner Amtsbefugnisse und im gemeinsamen Interesse der weiteren, an dem Deal Beteiligten Kinderhändler und Schlimmeren Verbrecher der Mutter der vier Kinder, für die ich grad verantwortlich bin, zum Dank für ihre Zustimmung in die Fremdunterbringung ihres Sohnes Florian Engelen in die Einrichtung meines Geschäfts-Partners „SANKT JOSEF GmbH“, vertreten durch den Geschäfts-Führer NEUHAUS, erlassen, also geschenkt. – Von den gut 250 Euro, welche die Kinderhändler vom Zahlvater Frank Engelen noch zusätzlich haben wollte, was den wirtschaftlichen Verlust der gesamten Familie Engelen auf satte 768 EURO  summiert hätte, sprach er nicht! – Die Entscheidung erging im schriftlichen Verfahren: Die Mutter wurde für ihr bisheriges Verhalten als Marionette des Duisburger Jugendamtes mit dem alleinigen Sorgerecht für die Töchter belohnt. Der Vater ging komplett leer aus.

  11. Seinen Sohn Florian holte der Ingenieur Frank Engelen rd. 2 Wochen nach der Urteilsverkündung ohne jegliches Deutsche, also National Sozialistisches „Sorgerecht“, aber in Wahrnehmung seiner unverhandelbaren und unverkäuflichen Sorge-Pflicht im Rahmen eines „Hilfe-Plan-Gesprächs“, in dem sein Sohn von seinem „Vormund“ DOMINIK HAYCK erneut mit den Worten, er sei behindert gequält, beleidigt und verleumdet wurde, nach Hause.
  12. Frank Engelen fand es nun an der Zeit, den Amtsvormund DOMINIK HAYCK in die Pflicht zu nehmen, sich um die wirtschaftliche Versorgung seines Mündels Florian Engelen zu kümmern, welcher nach drei Monaten Kinderknast nun wieder im Haushalt des Vaters lebte.
  13. An dieser Stelle muss es eine, bisher nicht nachgewiesene Absprache des Mitglieds der Duisburger KKM DOMINIK HAYCK und der attestierlich mindestens temporär Psychisch Kranken Mutter gegeben haben. Denn nach wenigen Monaten der freiwilligen Zahlung von Unterhalt für Florian in Höhe von 334 € monatlich, so von Juli 2011 bis Januar 2012 informierte der amtlich organisierte Kinder Händler DOMINIK HAYCK dem Vater Frank Engelen eine E-Mail, in der er ihm mitteilte, dass seine Komplizin oder Marionette in Sachen Kinderhandel, Mißhandlung Schutzbefohlener und Zwangsenteignung (DAS, also die geplante Zwangsenteignung, wusste und ahnte die attestierlich Psychisch Kranke Mutter leider nicht und auch der eigene „RechtSanwalt“ den sie fortan stets in Miniröcken zu Verhandlungen am Familien-Zerstörungs-Gericht begleitet hatte, verschwieg ihr dieses wesentliche Detail ganz offensichtlich!) ab Februar 2012 keinen Unterhalt für ihren Sohn Florian Engelen mehr zahlen würde.
    Auf die Frage, wovon der Vater das Mündel des KINDER HÄNDLERS DOMINIK HAYCK denn versorgen sollte, welche er in Anwesenheit des Zeugen MILAN MÜLLER, Sohn angesehener Eltern aus der Verwaltung der Stadt Duisburg stelle: „Beantragen Sie doch Hartz IV für Ihren Sohn!“ Und nach einer kurzen Pause: „Ach nee, das können Sie ja gar nicht! Sie haben ja gar kein Sorgerecht!!!
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  18. Die Familien-Zerstörungs-Richterin JENNIFER SCHIEFER verurteilte die drei Töchter Jasmin, Juliana und Franzisca im Jahr 2014 zu zwei Jahren Entzug des Vaters, was als Straftat des noch zu etablierenden Straftat Paragraphen 235 a StGB in Anlehnung an § 235 StGB – Entziehung Minderjähriger zu verfolgen wäre.
  19. Im Jahr 2015 wurde Herr Engelen u.a. deswegen, weil er seinen Töchtern E-Mails und SMS geschrieben hatte, respektive wegen der Weihnachtswünsche zu am 24.12.2014 von der offensichtlich geistig nicht mehr zurechnungsfähigen und daher in Gänze Dienst-unfähigen „Richterin „JENNIFER SCHIEFER“ zu fünf (5) Monaten Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB verurteilt. Hier ein Auszug:SCAN0589SCAN0591.JPGSCAN0592.JPG

    SCAN0593

  20. Aus diesen Aktenteilen geht hervor, dass der Vater Frank Engelen irgendwann, nachdem er sich von der Familien-Zerstörungs-Richterin und seinem damaligen „RechtSanwalt“, entweder WAFFENSCHMIDT oder BENNINGHOFF verarschen ließ, den Folgen schweren Fehler begangen hatte, mit seinen NICHT-GESCHÄFTSFÄHIGEN Töchtern Jasmin und Juiana einen, gem. § 138 BGB und andere Rechtnormen wie § 263 StGB, §§ 223 und 225 StGB Sitten- und Recht- widrigen Vertrag zu schließen. – Die „Kungelei“, die hinter seinem Rücken zwischen seinem, den „RechtSanwalt der Psychisch stark beeinträchtigten  Mutter und der Familien-Zerstörungs-Richterin JENNIFER SCHIEFER erfolgte, geht aus den Zeilen der Verbrecherisch tätigen Familien-Zerstörungs-Richterin JENNIFER SCHIEFER auf Seite 3 oben deutlich. Zunächst einmal verwendet sie vollkommen wirr und offensichtlich auch noch irr, zwei unterschiedliche Daten für die Verhandlung, in der sie den Vater dazu verführte, mit seinen Minderjährigen Töchtern OHNE Feststellung deren autonomen Willen zu schließen (07.12.2012 Seite 2 unten, 05.12.2012 Seite 3 oben). Sodann ist dort zu lesen, dass dieser „Vergleich“, den ich ja zum Nachteil meiner Kinder und GEGEN deren RECHT AUF VATER GEM. § 1684 Abs. 1 BGB UND Artikel 6 GG geschlossen haben soll, was ja rein rechtlich gar nicht möglich ist, da meine Kinder zu diesem Zeitpunkt NICHT in der Lage waren, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu übersehen.
  21. Und die Tatsache, DASS die Töchter ihren Vater sehen wollten und gerne Spaß mit ihm hatten, beweisen nachfolgende Fotos, die der Vater im Rahmen eines Ausflugs mit seinen Kindern zum Warner Brothers Movie Park geschossen hat:

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    So sehen sicherlich Kinder aus, die ihren Vater nicht sehen wollen, oder?

    Und so sieht vermutlich eine 16-Jährige Tochter aus, die nur wenige Wochen nach Aufnahme dieses Fotos am 18.10.2012 und 18:13 Uhr (Info an Hand der Meta-Daten der Bild-Datei) der Familien-Zerstörungs-Richterin und KINDER-HÄNDLERIN JENNIFER SCHIEFER in etwaiger Anwesenheit der KINDERHÄNDLERIN RA SABINE TILLMANN gesagt haben soll, sie wolle ihren Vater nicht mehr sehen und dadurch psychisch krank werden????

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  22. Oder könnte ggf. der niederträchtige Einfluss der attestierlich psychisch Kranken Mutter etwas damit zu tun haben? – Lesen Sie hierzu selbst:E-Mail_Jasmin_Wassersportausrüstung_121019Vermutlich kann ein Fachmann die zumindest damals vorliegende erhebliche Psychische Erkrankung der Mutter erkennen, richtig?
  23. Frank Engelen legte Beweise dafür vor, dass er den BAR-Unterhalt für seine drei (3) Töchter stets pünktlich entrichtete, wodurch die Lügen der Mutter, er habe schon sein zwei (2) Monaten keinen Unterhalt mehr bezahlt, welche vermutlich auf Grund ihrer psychiatrischen Beeinträchtigungen bei zeitgleich erfolgter Manipulationen durch die verschiedenen Mitarbeiterinnen des Duisburger Jugendamtes, des Amtsvormunds DMINIK HAYCK sowie des eigenen „RechtSanwalts“ MICHAEL KOSTHORST gar nicht anders konnte, für jeden Normal-Verständigen Menschen an die Oberfläche des korrupten Lügen-Sumpfes trafen:Mail_Tanja_Unterhalt_und_Gerichtsvollzieher_120327
    Unterhalt_Jasmin_2012_September
    Unterhalt_Juliana_2012_September
    Unterhalt_Franzi_2012_September
    Unterhalt_Jasmin_2012_Oktober
    Unterhalt_Juliana_2012_Oktober
    Unterhalt_Franzi_2012_Oktober

    Im Übrigen hat kein „Schwein“ und schon gar kein Richter, kein „RechtSanwalt“ und schon gar nicht die nicht nur Geld geile Mutter danach gefragt, mit welchen finanziellen Mitteln der stets treu Sorgende Vater die gemeinsamen Töchter während der Zeiten, in denen er sie betreute, versorgen sollte !!! – Das stellt einen regelmäßgen Denkfehler Beteiligter „Professionen“ dar, welcher zu der Annahme führt, dass es sich bei diesen „Professionen“ entweder um amtlich organisierte Familienzerstörer oder um Geisteskranke Personen, die auf Grund ihrer Erkrankungen nicht in der Lage sind, zu erkennen, dass Kinder im Haushalt der „Bar-Unterhalts-Pflichtigen“ Elternteile ebenfalls einen finanziellen Bedarf haben.
    Geld- und anders geile Mütter lassen sich ggf. locken, ködern oder verblenden und fühlen sich gebauch- oder tieferliegend gepinselt, wenn sie im Kampf um die verfickte Kohle vor Gericht als Siegerinnen hervorgehen. Bei näherer Betrachtung muss man jedoch auch diesen Geschöpfen der Natur eine Geisteskrankheit oder den Wunsch und Willen, ihre Kinder systematisch zu zerstören, wenn sie verlangen, dass sie im Haushalt der Väter verhungern sollen, mindestens jedoch entgegen Artikel 3 GG anders, nämlich nachteilig behandelt werden.

  24. Zu diesem Zeitpunkt etwas aus dem Zusammenhang gerissen scheinend, präsentieren wir ein Schreiben des Frank Engelen an den sog. „Heizer-Anwalt“ Michael Kosthorst, welcher durch seine permanenten Fehlberatungen gegenüber der Frau, die in seiner Begleitung nur noch in Miniröcken, Strumpfhosen und Stiefeln, Stiefeletten oder Stiefelchen und gefärbten Haaren erschien, einen schweren Eingriff in deren UND das Vermögen der Beteiligten vier (4) Kinder in Form deren Erbe nahm:Kosthorst – Vermögensauseinandersetzung – Hausverkauf – 120206 – Übernahme
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  29. To be continued. – Nur noch kurz zum Ende dieses Tages: Das einst gemeinsame Haus der Familie Frank Engelen (den Namen der Mutter lassen wir aus Datenschutz-Gründen nach wie vor weg) wurde im Zeitraum der Inhaftierung für nur 70.000 Euro an irgendeine Arier und / oder Nazi Firma vertickert. Dank der FEHLBERATUNG des eigenen „RechtSanwalts“ Michael Kosthorst musste und / oder muss die wie auch immer gesundheitlich geartete Mutter die entstandenen Schulden, die aus der Differenz zwischen bestehenden Hypotheken-Schulden PLUS der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rd. 10.000 €, welche die COMMERZBANK AG für die vorzeitige Beendigung des Hypotheken-Vertrags forderte, plus sonstige Kosten übernehmen. – Ist doch irgendwie nicht logisch nachvollziehbar, oder?? Da hatte ihr der Ex-Ehemann im Laufe der Verhandlungen die Summe von 20.000 Euro PLUS regelmäßige BAR-Unterhaltszahlungen in Höhe von 1.050 Euro, bzw. mit steigendem Alter der Kinder entsprechend mehr und die attestierlich Psychisch Kranke und daher offensichtlich handlungseingeschränkte Mutter besteht auf Gehaltspfändungen und macht sich der Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar, um die Zwangsversteigerung des Erbes der eigenen vier Kinder zu erwirken UND noch selbst Schulden in Höhe von rd. 40.000 Euro zu kassieren…….. – WIE KRANK MUSS EIN MENSCH SEIN, um so einen Scheiß zu fabrizieren???? – Da muss man doch wahrlich nicht studiert zu haben und Ingenieur oder Mathematik-Professor sein, um solche Entwicklungen nicht voraus zu sehen, oder? – Wobei Frank Engelen ja bereits im Jahr 2012 auf derlei Entwicklungen hingewiesen hatte, falls die Mutter seiner? Kinder nicht anfange, ihr Gehirn zu nutzen……
  30. Im Jahr 2016 zog es die vermutlich immer noch Kranke Mutter vor, die damals 16-Jährige Juliana, statt mit ihrem Vater wieder in Kontakt zu bringen, in ein Kinderheim, ein Kinderlager oder einen Kinderknast zu verfrachten. Gerade die AWG Wohngruppe Prinzenstraße ist für ihr hohes Maß an Kooperation mit zahlreichen Psychiatrien bekannt, was darauf deuten lässt, dass auch Juliana Engelen nach damaligen Behandlung durch die Privat-Therapeutin Beatrix Karen nicht gesundete, sondern durch den Entzug des gesunden Vaters und das hilflose Ausgesetzt sein der attestierlich Kranken Mutter immer weiter erkrankte. Frank Engelen berichtet, dass die Mutter der gemeinsamen Kinder noch nicht einmal die gesetzlichen Auskünfte über die Persönlichen Verhältnisse der gemeinsamen Töchter gem. § 1686 BGB erteilt habe. Vermutlich schafft sie es schlichtweg aus Krankheit-bedingten Gründen nicht……  Armes Geschöpf Gottes. Lasset uns alle für eine baldige Genesung und Besserung der Gesamtzustände beten.
  31. Zu der Zyste am rechten Eierstock der Jasmin Engelen, welche die attestierlich Psychisch Kranke Mutter während des Zeitraums des ersten gerichtlich zur Bestrafung der Kinder angeordneten „Umgangsausschlusses“ nach der Beendigung der ILLEGALEN INOBHUTNAHME DES KINDES DER FRAU FRANZISKA WERNER am 13.02.2012 im Hause des damaligen Arbeitgebers und in den bundesweiten KINDERHANDEL VERSTRICKTEN „EV. KRANKENANSTALTEN BETHESDA ZU DUISBRURG“, welche die Hass-Erfüllte Geistes-Kranke binnen 14 Monaten auf eine Leben-bedrohliche Größe von 45 mm wachsen ließ und ihre Tochter mit „günstig“ beim Arbeitgeber Beschafften Körpergiften bis hin zum VALIUM versuchte, von den Schmerzen zu befreien und sie damit in Lebensgefahr brachte, kommen wir später. – Dann werden auch die Zusammenhänge zwischen der Firma „FAMILIENGERICHT“, „BETREUUNGSGERICHT“, für welche der Neffe des Ober StaatS Anwalts HARDEN, STEFAN HARDEN jeweils tätig ist und der Firma „STAATSANWALTSCHAFT DUISBURG“, bei der Frank Engelen die Straftaten der Verletzung der Unterhaltspflicht und später der Körperverletzung anzeigte, sehr, sehr deutlich. – Fachleute sprechen hier von tiefgreifender Korruption.

Ein Gedanke zu “Familie Frank Engelen

  1. Ist es erstaunlich oder bezeichnend, dass die amtlich unterstützten Straftaten einer potentiell psychisch hochgradig kranken Mutter von den Strafverfolgungsbehörden nicht nur gemäß § 258a StGB nicht verfolgt, sondern sogar unterstützt werden ?

    M.E. ist das heute schlimmer als im Dritten Reich oder der ehemaligen DDR.

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